Verwaltungsrecht

RA Teßmar übernimmt zudem die Beratung  und Vertretung in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.

Hierzu gehören insbesondere das:

  •                                                Öffentliche Bau- und Planungsrecht
  •                                                Gaststättenrecht
  •                                                Gewerberecht
  •                                                Städtebaurecht
  •                                                Vertretung in allgemeinen Verwaltungs-  und Widerspruchsverfahren vor den Verwaltungsgerichten

Das Verwaltungsrecht zeichnet sich durch das sogenannte Über- und Unterordnungsverhältnis des Bürgers zu der Verwaltung aus. Es handelt sich um einen gesonderten Rechtsbereich. Es bestehen gesonderte Verfahrensvorschriften bereits im Verwaltungsverfahren wie auch im Widerspruchsverfahren und auch im Verwaltungsgerichtsverfahren. Unterschiedliche Fristen sind hierbei maßgeblich zu berücksichtigen.

Unser Büro berät Sie hier in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten und prüft die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln.