Auch der Bereich des Familienrechts zählt zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei Teßmar & Hinze
RA Hinze berät Sie im Falle der Trennung von Ihrem Ehepartner oder ihrem Lebensgefährten ausführlich über die Trennungs- und Scheidungsfolgen.
Von zentraler Bedeutung sind dabei regelmäßig wechselseitige Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleichsansprüche, Ansprüche auf Herausgabe persönlicher Gegenstände und Aufteilung des gemeinschaftlichen Hausrats sowie Umgangs-und Sorgerechtsansprüche aber auch die Frage, wie mit der gemeinschaftlich angeschafften Immobilie verfahren werden soll.
Außerdem steht RA Hinze Ihnen u.a. mit folgenden Tätigkeiten zur Seite:
- Auflösung gemeinschaftlicher Mietverhältnisse
- Geltendmachung und Abwehr von Kindesunterhalts- und Trennungsunterhaltsansprüchen sowie von Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt
- Abänderung bestehender Unterhaltstitel
- Stellung von Scheidungsanträgen
- Vertretung in Ehewohnungs- und Haushaltssachen
- Stellung und Abwehr von Anträgen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit einem gemeinschaftlichen Kind
- Vaterschaftsanfechtungen
- Vertretung in Gewaltschutzsachen
Im Focus stehen dabei selbstverständlich stets die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Mandanten und nicht zwingend nur monetäre Aspekte.