Unser Büro ist darüber hinaus auch auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätig.
Unter das Versicherungsrecht fallen z.B. Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung
Den Schwerpunkt im Versicherungsrecht bildet regelmäßig das Personenversicherungsrecht. Selten ist festzustellen, dass die Versicherungsgesellschaften die Ansprüche freiwillig bedienen bzw. die Versicherungsleistung in voller Höhe erbringen.
Hier bietet die Kanzlei die außergerichtliche Beratung und Risikoanalyse für die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Versicherungsrecht.
Die Prüfung der Rechte des Versicherungsnehmers im Falle von Leistungskürzungen oder Leistungsverweigerungen, Obliegenheitsverletzungen oder Risikoausschlüssen wird von uns durchgeführt.